Naturschutzgebiete
Die Insel Los Lobos
Es gab eine Zeit (im 15.Jh.), in der die Insel alle wegen der großen Anzahl an Mönchsrobben (Monachus monachus), die sie bevökerte, in Staunen versetzte. Heute gibt es dort keine Robben mehr. Trotzdem ist die Insel Lobos der Lebensraum von 130 Tier- und Pflanzenarten, die wir respektieren und schützen müssen, um zu vermeiden, dass sich die Geschichte wiederholt.
Lobos ist eine kleine, ca. 4,5 Quadratkilometer große Insel nordöstlich von der 2 km entfernten Insel Fuerteventura. Der Meeresarm, der die beiden Inseln voneinander trennt, ist von Corralejo aus deutlich zu sehen. Entlang der Küste von Lobos gibt es Tümpelgebiete, die Salzlachen von großem biologischen Wert bilden. Viele Vogelarten, die an den Steilklippen von La Caldera nisten, kommen dorthin, wobei besonders die Präsenz von Silbermöwen und Gelbschnabelsturmtauchern hervorzuheben ist. Die schönen Meeresgründe wurden zum Unterwasserreservat erklärt und verfügen über einen großen Artenreichtum.
Der Leuchtturm der Insel war der Geburtsort der Poetin und Keramikerin Josefina Plá, einer wichtigen Vertreterin der zeitgenössischen spanisch-amerikanischen Literatur.
Nähere Informationen zur Landschaft:
- Fläche: 467,9 Hektar
- Tiefster Punkt: 0 m
- Höchster Punkt: Montaña de la Caldera (127 m)
- Gemeinde: La Oliva
Allgemeine Empfehlungen:
Denken Sie daran, dass während Ihres Besuchs im Naturschutzgebiet folgende Verbote gelten:
- Ein Feuer anzuzünden und Gegenstände oder Abfall außerhalb der
genehmigten Orte liegen zu lassen.
- Tiere zu verfolgen, jagen oder einzufangen, die nicht auf der Liste
der zur Jagd freigegebenen Tierarten stehen.
- Biologisches Material von Pflanzenarten, die im Katalog der vom
Aussterben bedrohten Pflanzen aufgeführt sind, zu sammeln,
auszureißen oder abzuschneiden.
- Geräusche zu verursachen, die die Ruhe der Tierarten
beeinträchtigen könnten
- Plakate, Tafeln oder jede andere Art von kommerzieller Werbung im
Naturschutzgebiet aufzuhängen.
- Die Hinweisschilder im Naturschutzgebiet zu verändern oder
zu zerstören.
- Das Campen und die Benutzung von Fahrzeugen außerhalb der
genehmigten Gebiete, die der Unversehrtheit des natürlichen
Lebensraums schaden könnte.
- Nicht einheimische wilde Pflanzen- und Tierarten einzuführen.
- Jede Art von Nutzung des Gebietes oder Aktivität, die nicht mit dem
der Natur vereinbar ist.
Vergessen Sie nicht, dass Sie vor Betreten eines Naturschutzgebietes eine Genehmigung einholen müssen.