Cuchillo de Vigan

Die ursprünglichen Strukturen dieser Landschaft wurden im Laufe der Zeit von der Verwitterung abgetragen, was zur Bildung einer Reihe von majestätischen Bergschneiden führte, die parallel zueinander und senkrecht zur Küste verlaufen und von weitläufigen Ebenen durchbrochen werden. Hervorzuheben sind bei diesem Naturdenkmal die Überbleibsel der heute an den Küsten ausgestorbenen Tiere Jandías und ein sehr geringer Bestand des Kreuzblütengewächses Crambe sventenii, das sich den Berg von Vigán hinaufschlängelt. Zudem gibt es beeindruckende Täler wie zum Biepiel das Valle de Cueva. Dort befindet sich mitten drin eine Lavablase, welche früher auch häufig als Unterschlupft genutzt wurde. Vom Barranco Gran Valle kann man am besten die Gipfel bestaunen, während die Ensenada de Jacomar eine geschützte Bucht bietet. Die Ensenada de Toneles ist zum schwimmen wegen der Brandung viel zu gefährlich. Bis auf Wanderungen an der Küste entlang ist das Gebiet für so Aktivitäten häufig zu staubig und heiß, es gibt jedoch Straßen die sich hervorragend eignen um mit dem Auto die Landschaft zu erkunden.

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Nähere Informationen zur Landschaft

  • Fläche: 6090 Hektar
  • Tiefster Punkt: 0 m
  • Höchster Punkt: Montaña de Vigán (462 m)
  • Gemeinde: Antigua und Tuineje

Allgemeine Empfehlungen

Denken Sie daran, dass während Ihres Besuchs im Naturschutzgebiet folgende Verbote gelten:

  • Ein Feuer anzuzünden und Gegenstände oder Abfall außerhalb der
    genehmigten Orte liegen zu lassen.
  • Tiere zu verfolgen, jagen oder einzufangen, die nicht auf der Liste
    der zur Jagd freigegebenen Tierarten stehen.
  • Biologisches Material von Pflanzenarten, die im Katalog der vom
    Aussterben bedrohten Pflanzen aufgeführt sind, zu sammeln,
    auszureißen oder abzuschneiden.
  • Geräusche zu verursachen, die die Ruhe der Tierarten
    beeinträchtigen könnten
  • Plakate, Tafeln oder jede andere Art von kommerzieller Werbung im
    Naturschutzgebiet aufzuhängen.
  • Die Hinweisschilder im Naturschutzgebiet zu verändern oder
    zu zerstören.
  • Das Campen und die Benutzung von Fahrzeugen außerhalb der
    genehmigten Gebiete, die der Unversehrtheit des natürlichen
    Lebensraums schaden könnte.
  • Nicht einheimische wilde Pflanzen- und Tierarten einzuführen.
  • Jede Art von Nutzung des Gebietes oder Aktivität, die nicht mit dem
    der Natur vereinbar ist.

Vergessen Sie nicht, dass Sie vor dem Betreten eines Naturschutzgebietes eine Genehmigung einholen müssen.